Die Kreishandwerkerschaft Bad Kissingen wurde am 05.04.1954 gegründet.
Die Kreishandwerkerschaft ist ein Zusammenschluss aller Handwerksinnungen, fachunabhängig die in einem bestimmten Stadt- oder Landkreis ihren Sitz haben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Rechtsaufsicht der Handwerkskammer, durch deren Genehmigung der Satzung die Kreishandwerkerschaft rechtsfähig wird. Die Kreishandwerkerschaft wird geleitet von einem gewählten Kreishandwerksmeister.
Die Kreishandwerkerschaft hat nach dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks folgende Aufgaben:
- die Gesamtinteressen des selbständigen Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes sowie die gemeinsamen Interessen der Handwerksinnungen ihres Bezirks wahrzunehmen,
- die Handwerksinnungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen,
- Einrichtungen zur Förderung und Vertretung der gewerblichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitglieder der Handwerksinnungen zu schaffen oder zu unterstützen,
- die Behörden bei den das selbständige Handwerk und das handwerksähnliche Gewerbe ihres Bezirks berührenden Maßnahmen zu unterstützen und ihnen Anregungen, Auskünfte und Gutachten zu erteilen,
- die Geschäfte der Handwerksinnungen auf deren Ansuchen zu führen,
- die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen. (Text: KHW-SW)